Ein Vergütungssystem muss zu Ihrem Unternehmen und seinen Anforderungen passen sowie bezahlbar sein. Es soll aber auch Anreize für gute Mitarbeiter bieten, Leistung angemessen entlohnen und Leistungsträger an Ihr Unternehmen binden.
Mit umfassender Praxiserfahrung und der notwendigen Portion Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft vereinen wir gegenläufige Ansichten, um die beste Lösung für alle Beteiligten und Betroffenen zu finden.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat sowie entsprechenden Changemanagement Methoden zur Seite und unterstützen Sie bei der finalen Einführung Ihres neuen Entgeltsystems oder eines Bestandteils daraus. Der Nutzen für Sie liegt auf der Hand: Mögliche Reklamationen fallen geringer aus, die Belegschaft verinnerlicht die Neuerungen zügig und das Konzept findet langfristig Akzeptanz bei bestehenden und zukünftigen Mitarbeitern. Sie haben ein für viele Jahre funktionierendes Entgeltsystem, das Ihre Ziele sicherstellt.
Ist Ihr Unternehmen nicht tarifgebunden, sind Sie in weiten Teilen frei, Ihr eigenes, individuelles und modernes Entgeltsystem zu gestalten. Nicht selten ist Tarifbindung ein ausschlaggebendes Argument, sich als Mitarbeiter für einen bestimmten Arbeitgeber zu entscheiden. Gleichzeitig tragen moderne, flexible und leistungsorientierte Vergütungssysteme maßgeblich zur Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation bei. Auch Tarifverträge wie ERA lassen Gestaltungsspielräume, beispielsweise bei der Gestaltung des Leistungsentgelts, zu. Haus- oder Anerkennungstarifverträge ermöglichen gewisse Abweichungen vom angelehnten Tarifvertrag.
Egal ob Sie an der großen Stellschraube "Komplettsystem" drehen möchten oder nur Teile des Vergütungssystems angehen möchten. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen keine vorgefertigten Konzepte vorzulegen, sondern gemeinsam mit Ihnen zu analysieren und zu erörtern, wie das ideale Vergütungssystem für Ihr Unternehmen aussieht. Auf dem Weg dorthin beleuchten wir Ihre Ausgangssituation und aktuelle Problemstellungen. Gespiegelt an Ihren Zielsetzungen und Wünschen und vor dem Hintergrund vergleichbarer Projekte und aktuellen Benchmarks erarbeiten wir mit Ihnen das Vergütungskonzept wie folgt:
Wir lassen Sie auch nach der Grob-Konzeptionsphase nicht allein. Vielmehr arbeiten wir das Konzept im Detail aus und überprüfen es beispielsweise innerhalb eines Piloten. Da die Definition einer solchen Systematik mitbestimmungspflichtig ist, bieten wir auch hier Unterstützung an. Wenn möglich binden wir die Arbeitnehmervertretung frühzeitig mit ein oder unterstützen bei Bedarf als Mediator in Verhandlungen. In Abstimmung mit einem Rechtsexperten erarbeiten wir entsprechende betriebliche Vereinbarungen (Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden) und unterstützen so das Finden und Fixieren von konstruktiven, einvernehmlichen Lösungen.
Liegt das Konzept in Form eines Tarifwerkes oder eines eigenen ausgearbeiteten Vergütungssystems vor, unterstützen wir Sie vor der eigentlichen Einführung noch bei der Vorbereitung und Erarbeitung folgender Aufgaben:
Zu Beginn planen wir mit Ihnen das Gesamtprojekt in einem Workshop mit den entsprechenden Key Playern aus Ihrem und aus unserem Hause. Gemeinsam bestimmen wir die Handlungsfelder, die Aufgabenteilung, die Zeitschiene und die beteiligten Personen. Im weiteren Projektverlauf übernehmen wir die kontinuierliche Steuerung oder coachen Ihren Projektleiter, um jederzeit auch in unvorhergesehenen Situationen einen gesamthaften Projekterfolg sicherzustellen.
Die Beschreibung und Bewertung der jeweiligen Arbeitsaufgaben im Unternehmen stellt die Kern- und Hauptaufgabe bei der Umsetzung eines Grundentgeltsystems dar. Gemeinsam mit den im Tarifwerk oder individuellen Vergütungskonzept geschulten Führungskräften beschreiben wir die Arbeitsaufgaben ihrer Mitarbeiter. Die Führungskräfte werden in Workshop-Runden zusammengefasst, um dort jeweils verwandte Positionen gemeinsam zu beschreiben. Nach der Beschreibung erfolgt in diesem Kreis auch die Bewertung der erarbeiteten Niveau- oder Aufgabenbeschreibungen anhand des definierten Bewertungssystems. Ist dieser Schritt abgeschlossen, verifizieren wir die Ergebnisse in einem übergreifenden Quervergleich und führen bei Bedarf Nachjustierungen durch.
Zur Ermittlung des zukünftigen Grund- bzw. Fixentgelts ordnen die Führungskräfte ihre Mitarbeiter den Beschreibungen zu. Ein Quervergleich stellt sicher, dass jede Führungskraft die Zuordnung nach den gleichen Kriterien vorgenommen hat. Die sich so ergebende Entgeltgruppe oder das Entgeltband kann nun in einer Schattenrechnung dazu verwendet werden, die zu erwartenden Soll-Kosten den aktuellen Entgeltkosten gegenüber zu stellen. Verschiedene Anpassungsszenarien können innerhalb der Schattenrechnung durchgespielt werden. Diese Vorgehensweise unterstützt Sie maßgeblich bei der Entscheidung, wie die Entgeltentwicklung in Ihrem Unternehmen gestaltet werden soll.
Ist das Konzept zur Ermittlung des leistungsbezogenen Entgeltanteils definiert, unterstützen wir Sie bei dessen Ausarbeitung. Wählen Sie aus unterschiedlichen Methoden die Richtige für Sie aus:
Methode "Beurteilen": Wir definieren und konkretisieren mit Ihnen die Beurteilungskriterien. Wir definieren einen Regelprozess ggf. mit Integration einer Controllingschleife. Weiter schulen wir Ihre Führungskräfte in der Anwendung und unterstützen sie zur späteren Durchführung mit entsprechenden Tools sowie beispielsweise der Implementierung von Austauschrunden und Sprechstunden oder der Erstellung eines Leitfadens.
Methode "Zielvereinbarung": Wir helfen Ihnen bei der Definition von Rahmenbedingungen, beispielsweise der Anzahl und Art der Ziele oder Regelungen zur Messung des Zielerreichungsgrads. Hierfür bieten wir Ihnen Führungskräfteschulungen an oder leisten Unterstützung beim Finden und Formulieren von individuellen Zielen. Abschließend erstellen wir für Sie entsprechende Templates.
Methode "Kennzahlenvergleich": Möchten Sie einen Kennzahlenvergleich zur Leistungsmessung verwenden, stehen wir Ihnen bei der Festlegung entsprechender Kennzahlen sowie bei der Definition und Verhandlung der Leistungs-Entgelt-Relation zur Seite.
Viele Positionen bei der Umsetzung eines Entgeltsystems sind mitbestimmungspflichtig. Vor diesem Hintergrund nehmen wir alternativ die Rolle des Experten, neutralen Moderators oder Mediators ein – für eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung oder bei der Mitarbeit in Kommissionen und Verhandlungen. Bei Bedarf übernehmen wir auch hier eine Interimsposition als Vertreter Ihres Unternehmens.
Sind Konzeption und Einführungsvorbereitung abgeschlossen, steht Ihnen nun im Projekt die tatsächliche Einführung bzw. der Roll-out bevor. Haben Sie bereits während dieser beiden Phasen die entsprechenden Stakeholder und vor allem die Betroffenen kontinuierlich informiert, setzt sich dieses nun in intensiverer Form fort. Ansonsten ist spätestens jetzt Zeit, bei den sehr emotional besetzten Themen Geld und Wertschätzung ein großes Augenmerk auf die Kommunikation zu legen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines ganzheitlichen Kommunikations- und ggf. auch Schulungsplans für Führungskräfte, Mitarbeiter und weitere Stakeholder – wobei unserer Meinung nach Führungskräfte Schlüsselpersonen in derartigen Projekten sind. Darauf aufbauend unterstützen wir Sie je nach Bedarf bei der Konzeption aber auch der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen und Aktionen:
Führungkräfteschulungen: Wir konzipieren maßgeschneiderte Führungkräfteschulungen und führen diese durch. Damit bereiten wir Ihre Führungskräfte bei der Einführung eines neuen Grundentgeltsystems darauf vor, schwierige Gespräche mit den Mitarbeitern zu führen und diesen umfassende Informationen über die anstehenden Neuerungen zu geben. Bei der Einführung eines neuen Leistungsentgeltsystems schulen wir Ihre Führungskräfte bei der Anwendung der Methode, insbesondere in Richtung Durchführung von Mitarbeitergesprächen, Anwendung von Templates, Nutzen von Unterstützungstools sowie dem Einhalten der neuen Prozesse.
Mitarbeiterinformationen: Wir planen Mitarbeiterinformationen für größere Gruppen und unterstützen Sie bei Bedarf auch bei deren Umsetzung. Methoden hierfür können beispielsweise Betriebsversammlungen, Marktplätze oder auch Flyer, Präsentationen etc. sein. Zur individuellen Information der einzelnen Mitarbeiter können persönliche Briefe die Gespräche der Führungskräfte unterstützen.
Sprechstunden: Insbesondere bei der Einführung eines neuen Grundentgeltsystems oder nach der Bewertung zum Leistungsentgelt können die betroffenen Mitarbeiter begründete Einsprüche vornehmen. Um diesen vorzubeugen, empfehlen wir unseren Kunden Sprechstunden anzubieten, in denen im Idealfall Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung gemeinsam die Neuerungen nochmals erklären und letzte Unsicherheiten beseitigen. So können oft tatsächliche Einsprüche vermieden werden.
Reklamationen: Kommt es doch an der einen oder anderen Stelle zu Einsprüchen, unterstützen wir Sie bei Bedarf weiterhin, indem wir entsprechende Kommissionssitzungen vorbereiten oder dort als Experte teilnehmen. Unser Bestreben liegt darin, eine nutzenbringende Zusammenarbeit der betrieblichen Parteien sicherzustellen und für eine durchgehend konstruktive Stimmung im Unternehmen zu sorgen.
Ist das neue System eingeführt, können Sie bei Fragen jederzeit, auch zu einem späteren Zeitpunkt, auf unsere Expertise zurückgreifen. Bei Bedarf sind wir Ihnen ein langfristiger Partner bei der Systempflege und der Aktualisierung Ihres System, insbesondere bei Umstrukturierungen oder in Wachstumsphasen. Ebenfalls unterstützen wir Sie dabei, Ihr bestehendes System zu bewerten und zu überarbeiten.
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