Seit 2023 sind mittelständische Unternehmen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes (LkSG) verpflichtet. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Eine neue EU-weite Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wird aktuell auf europäischer Ebene verhandelt. In dem Webinar erfahren Sie, wie Unternehmen ihre Wertschöpfungsketten fair ausgestalten. Erfahrene Berater klären Sie auf, wie durch eine schlanke IT-Lösung Ihnen die Umsetzung gelingt.
Unternehmer sollen mehr in die Verantwortung gezogen werden, um Transparenz in den Lieferketten zu schaffen und nachhaltig zu wirtschaften.
Seit 2023 sind mittelständische Unternehmen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes (LkSG) verpflichtet. Demnächst soll das Lieferkettengesetz auch auf die gesamten Unternehmen auf der europäischen Ebene gelten: Vorschläge für eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) werden aktuell auf europäischer Ebene verhandelt, die teils strengere Regelungen als das LkSG vorsehen.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen dann interne Hinweisgebersysteme einrichten. Ende des Jahres folgen dann alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Am 12. Mai 2023 hatte der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz, die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet.
PROTEMA hat hierzu gemeinsam mit dem Partnerunternehmen Rheinbrücke eine schlanke Beschaffungslösung MeRLIN entwickelt, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen einfach bewerkstelligen zu können. Um die Aufgabenstellung und Herausforderung gemeinsam zu diskutieren und unseren Lösungsansatz vorzustellen, laden wir Sie herzlich zum Webinar per Zoom ein.
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Moderator: Marcus Martenstein Regional Director Europe, RheinBrücke
Experten
Nehmen Sie an unserem Webinar teil und erfahren Sie, wie ein Unternehmen mit einer schlanken IT-Lösung die Anforderungen der neuen Lieferkettenrichtlinien erfüllen kann.