Neue Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Lieferketten noch stärker im Fokus

Nachdem in Deutschland das Lieferkettengesetz (LKSG) verabschiedet wurde, dass Unternehmen zwingt ihre Wertschöpfungsketten fair auszugestalten, hat die europäische Kommission einem ähnlichen Gesetz - EU-weite "Lieferkettenrichtlinie" (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) zugestimmt. Der neue Gesetzesvorschlag über die Europäische Lieferkettenrichtlinie, soll in allen EU-Ländern gelten und das Lieferkettengesetz ausweiten.

Die Gesetzesvorlage zielt darauf ab, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen Wertschöpfungsketten zu fördern.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht zur Durchsetzung verwaltungsrechtliche Mechanismen, eine zivilrechtliche Haftung sowie Pflichten für Geschäftsleitungen vor. Nach dem Entwurf sollen neben den im LkSG geregelten Umweltsorgfaltspflichten auch Pflichten in Bezug auf den Schutz der biologischen Vielfalt, von gefährdeten Arten sowie der Ozonschicht gelten.

Die EU Regierungen haben bereits im Dezember 2022 sich auf eine gemeinsame Position geeinigt. Um die Verabschiedung des Gesetzes abzuschließen bedarf es der Einigung im Europäischen Parlament. Einige Wirtschaftsverbände haben sich stark gegen die Richtlinie gewehrt. Der deutsche Unternehmensverbands VDMA spricht sich für eine „Notbremse aus beim Lieferkettengesetz. Die europäische Kommission diskutiert noch über einen Änderungsantrag.

 

Lieferkettenrichtlinie Geltungsbereiche

Nach dem Richtlinienentwurf soll der Anwendungsbereich gegenüber dem deutschen LkSG auf EU- und ausländische Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mehr als 150 Millionen Euro Nettoumsatz jährlich ausgeweitet werden.

Für Unternehmen in Risikosektoren (unter anderem Textil-, Landwirtschaft- und Rohstoffsektor) soll die Richtlinie schon ab 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatz jährlich gelten.

 

Erneuerung der Pflichten: Klimaplan für große Unternehmen

Das Gesetz wird erweitert durch eine Erneuerung der Pflichten auf Menschenrechte und Umwelt zu achten und der Erstellung eines Klimaplans für große Unternehmen. Der vorzulegende Klimaplan muss sicherstellen, dass das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens mit dem Übereinkommen von Paris und der Begrenzung der Erderwärmung vereinbar sind.

Dementsprechend werden die Lieferketten noch stärker in den Fokus genommen, um Menschenrechte durchzusetzen und Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern zu verhindern. Die Vorschriften werden den ökologischen Wandel voranbringen und Menschenrechte in Europa weiter stärken.

Ziel der Gesetzesvorlage ist mehr Transparenz zu schaffen für Verbraucher. Gleichzeitig werden Unternehmen mit mehr Rechtssicherheit gefestigt und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen.

 

Die Bedeutung der neuen Sorgfaltspflichten zusammengefasst

  • Lieferketten noch mehr im Fokus
  • Transparenz und Vermeidung negativer Folgen wie Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden
  • Mehr Verpflichtungen der Unternehmen zum Klimaschutz
  • Mehr Gerechtigkeit durch fairen Wettbewerb
  • Rechtssicherheit stärken
  • Einbindung der Geschäftsleitung, Umsetzungspflicht
  • Einbindung der Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie
  • Kontrolle der Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind nicht direkt betroffen

 

Fazit

Das vorgeschlagene Gesetz über die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ist eine sinnvolle Erweiterung des bisher geltenden Lieferkettengesetz (LKSG) in Deutschland. Die EU weite beschlossene Gesetzesvorlage nimmt Unternehmen in die Pflicht auf ihre Wertschöpfungsketten zu achten und Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern. Unternehmen werden mehr eingebunden eine Strategie vorzulegen, die dessen Umsetzung garantiert.

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